Vorsorge
Jeder Mensch hofft, auch seinen letzten Tag bei klarem Verstand erleben zu dürfen.
Egal ob durch Unfall, medizinische Komplikationen bei Krankenhausaufenthalten oder durch altersbedingte Krankheiten kann jeder jederzeit und plötzlich handlungsunfähig werden. Handlungsunfähigkeit bedeutet dabei vor allem, sowohl im rechtlichen Bereich als auch im medizinischen Bereich keine eigenen Entscheidungen mehr treffen zu können.
Ersteres ist keine Frage des Vermögens: Jedes Formular, das zu unterzeichnen ist, ist eine rechtliche Entscheidung oder eine vermögensrechtliche Angelegenheit. Gerade in Krankheits- und Pflegefällen nimmt die Anzahl von Anträgen wesentlich zu. Daneben zwingt ein Pflegefall schnell dazu, das gesamte Leben umstrukturieren zu müssen: Die Wohnung ist aufzulösen, Kredite müssen - bei Wegfall des Verdienstes - umgeschuldet oder durch Verkauf der Immobilie abgelöst werden. Im medizinischen Bereich gilt der Grundsatz, dass keine Behandlung ohne die Einwilligung des Patienten möglich ist. Diese setzt aber voraus, dass dieser für sich selbst sprechen kann.
Derzeit stehen in Deutschland ca. 1 Million Bürger unter Betreuung. Deshalb empfiehlt es sich für jeden - egal welchen Alters - sich über das gesetzliche Betreuungsrecht zu informieren und über eine eventuelle, eigenverantwortliche Regelung durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht und Errichtung einer Patientenverfügung nachzudenken.
Nachstehend finden Sie einige Informationen zur
Weitere Broschüren zum Thema:
Faltblatt des Deutschen Notarvereins (pdf-Datei, 55 kB)
Broschüre des Bayerischen Justizministeriums (pdf-Datei, 363 kB)