Lebenspartnerschaften

Eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft muss in Bayern zwar beim Standesamt angemeldet werden.

Sie kann aber weiterhin entweder beim Notar oder (jetzt auch) beim Standesamt geschlossen werden.

Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen. Als Notar kann ich Ihnen folgendes anbieten:

Rechtliches

Welche Unterlagen für das Standesamt erforderlich sind - besonders bei Auslandsbezügen -, ist vorrangig mit diesem zu besprechen.

Selbstverständlich steht Ihnen Ihr Notar aber für alle rechtlichen Angelegenheiten rund um die Eheschließung - beispielsweise auch einen Lebenspartnerschaftsvertrag (entspricht dem Ehevertrag) oder eine erbrechtliche Regelung zur Verfügung.

Steuerliche Gleichstellung

Die Steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten schreitet voran: Bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer sind Lebenspartner wie Ehegatten in der Steuerklasse I, u.a. mit einem Freibetrag von € 500.000. Bei der Grunderwerbsteuer gelten seit 14.12.2010 bestimmte Befreiungen, z.B. für die Übertragung von Grundstücken unter Lebenspartnern.

English Version

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