Eine
gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft muss in Bayern zwar beim Standesamt
angemeldet werden.
Sie kann
aber weiterhin entweder beim Notar oder (jetzt auch) beim Standesamt
geschlossen werden.
Die
Entscheidung liegt allein bei Ihnen. Als Notar kann ich Ihnen folgendes
anbieten:
Welche
Unterlagen für das Standesamt erforderlich sind - besonders bei Auslandsbezügen
-, ist vorrangig mit diesem zu besprechen.
Selbstverständlich
steht Ihnen Ihr Notar aber für alle rechtlichen Angelegenheiten rund um die
Eheschließung - beispielsweise auch einen Lebenspartnerschaftsvertrag
(entspricht dem Ehevertrag) oder eine erbrechtliche Regelung zur Verfügung.
Die
Steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten schreitet voran:
Bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer sind Lebenspartner wie Ehegatten in der
Steuerklasse I, u.a. mit einem Freibetrag von € 500.000. Bei der
Grunderwerbsteuer gelten seit 14.12.2010 bestimmte Befreiungen, z.B. für die
Übertragung von Grundstücken unter Lebenspartnern.