Ehe und Scheidung
Sie wollen heiraten, aber auch abgesichert sein für den Fall einer Scheidung? Dann lohnt es sich, über den Abschluss eines Ehevertrages nachzudenken. Gleiches gilt, wenn eine Trennung schon erfolgt ist, die finanziellen Aspekte aber nicht im gerichtlichen Scheidungsverfahren, sondern außergerichtlich geregelt werden sollen.
Die gesetzlichen Regelungen gehen weitgehend von einer Hausfrauenehe und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verdienender Ehegatten aus. Trotz der gesetzlichen Regelung bleiben im Ernstfall viele Streitfragen.
Ein Ehevertrag versucht, die gesetzlichen Regelungen an Ihr Ehemodell, Ihre berufliche
Situation und Ihre persönlichen Vorstellungen anzupassen.
Er regelt den Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder
Gütergemeinschaft), Modifikationen des Versorgungsausgleichs (= Ausgleich der
Altersrenten) und der Unterhaltsansprüche.
Auf diese Weise soll er helfen, möglichst viele Streitpunkte von vornherein zu
vermeiden. Nachdem er im Hinblick auf eine unbekannte, künftige Lage
geschlossen wird, kann er aber naturgemäß nicht alle Streitpunkte vermeiden.
Ein Ehevertrag kann dabei jederzeit vor oder nach der Hochzeit abgeschlossen
und auch wieder geändert werden. Er muss zwingend notariell beurkundet werden.
Die nachstehende Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz veranschaulicht an einzelnen Beispielen, welche Schwierigkeiten der gesetzliche Güterstand mit sich bringen kann.
Pressemitteilung des Bundesjusitzministeriums
Instruktiv ist auch die folgende Entscheidung des BGH, dass (selbstverständlich) Unternehmen im Zugewinnausgleich mit ihrem Verkehrswert (inkl. Goodwill/ Firmenwert) bewertet werden.
BGH, Urteil vom 09.02.2011 - XII ZR 40/09
Goodwill einer Praxis im ZugewinnausgleichZu beachten ist, dass der Gesetzgeber in den letzten Jahren alle familienrechtlichen Bereiche - sowohl das Güterrecht, den Versorgungsausgleich als auch das Unterhaltsrecht - grundlegend reformiert hat. Klar geregelt ist seitdem, dass Vereinbarungen zu allen drei Bereichen notariell beurkundet werden müssen.
Im Trennungsfall dient ein Ehevertrag als "Scheidungsvereinbarung" dazu, durch Vereinbarung der Gütertrennung und der Vermögensauseinandersetzung alle Fragen rund um den Zugewinnausgleich einvernehmlich zu regeln. Einbezogen werden können z.B. auch Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, den Ehegattenunterhalt, den Kindesunterhalt und das Sorgerecht.
Der Notar wird eine Trennung ebensowenig verhindern können wie die Notwendigkeit, in Streitfällen gegebenenfalls Rechtsanwälte beizuziehen. Er kann aber versuchen, alle finanziellen Aspekte einer Trennung mit Ihnen einvernehmlich und kostengünstig zu regeln, vor ein Streit eskaliert.
Solange ein gemeinsamer Gang noch irgend möglich scheint, sollte er daher zunächst zum Notar führen.