Aufgaben des Notars
Der Notar ist nie Vertreter einer Partei, sondern stets unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Fachlich ist der Notar zuständig für den gesamten Bereich der vorsorgenden Rechtspflege.
Die Schwerpunkte seiner Aufgaben liegen in den folgenden Rechtsgebieten:
- Immobilienrecht
- Erbrecht
- Familienrecht einschließlich Lebenspartnerschaften
- Unternehmensrecht
- Vollmachten, besonders als Vorsorgevollmachten
Auf diesen Seiten finden Sie Erläuterungen zu den einzelnen Fachgebieten und einigen wichtigen Begriffen.